Dr. Areti Georgiadou

Rechtsanwältin

Fachanwältin
Familienrecht
Strafrecht

Rechtsgebiete

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Griechisch, Englisch

Ehe- und Familienrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Fragen im Zusammenhang mit Ehe, Lebenspartnerschaften, Kindern, Trennung und Scheidung. Dazu gehören Regelungen des Vermögens und seiner Zuordnung, Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhalts, der Rentenansprüche, der elterlichen Sorge, der Regelung des Umgangs u.a.
Zwar sind bei diesen Fragen einvernehmliche Lösungen anzustreben und können bei noch intakter Ehe z.B. im Rahmen eines Ehevertrages geregelt werden. Im Fall der Scheidung aber zeigt die Erfahrung, dass sich in vielen Fällen gerichtliche Klärungen nicht vermeiden lassen. In beiden Fällen jedoch ist eine umfassende Kenntnis der Rechtslage und der eigenen rechtlichen Position nötig.
Eine notwendige Vorprüfung stellt hierbei bei Auslandsbezug auch die Frage nach dem anzuwendenden Recht dar.

Strafrecht

Strafverteidigung

Dies ist eines der sensibelsten Rechtsgebiete. Hier tritt der Staat bzw. die Justiz strafend gegenüber dem Bürger auf. Die Wahrung Ihrer Rechte durch anwaltlichen Beistand ist in einem Strafverfahren deshalb von besonderer Wichtigkeit. Hierbei gilt es den Verteidigungsstrategien zu entwickeln und im Falle von Inhaftierungen Entlassungsmöglichkeiten zu prüfen.

Nebenklage

Sollten Sie oder nahe Angehörige von Ihnen Opfer von Straftaten geworden sein, so können Sie unter Umständen im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten. Sie haben dann das Recht auf Akteneinsicht sowie ein umfassendes Antrags- und Fragerecht, das Ihnen ähnliche Rechte einräumt, wie der Staatsanwaltschaft.

Erbrecht

Im Erbfall tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Möchte man dies ändern, weil sonst etwa der Familienbetrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten wäre, so gibt es verschiedene Möglichkeiten testamentarischer Gestaltungen, die im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats zu erörtern sind.
Solche Gestaltungsmöglichkeiten bieten auch Eheverträge oder Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen, so etwa durch Regelungen zum Güterstand.

Bei Auslandsbezug ist im Erbrecht seit August 2015 die Europäische Erbrechtsverordnung maßgeblich. Durch diese EUErbVO richtet sich das auf den Nachlass anzuwendende Recht nicht länger nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Zentraler Anknüpfungspunkt ist nunmehr der letzte gewöhnliche Aufenthalt der/der Verstorbenen. Hierdurch kann es zu anderen Erbquoten kommen als sie das eigene nationale Recht vorsieht. Möchte man dies vermeiden, so gibt es neben testamentarischen Verfügungen auch die Möglichkeiten einer Rechtswahl auf das eigene Staatsangehörigkeitsrecht.

Die Wahl des anzuwendenden Rechts ist somit bei Auslandsbezug durch die neue Rechtslage zu einem wichtigen Gestaltungsinstrument im Erbrecht geworden.

Internationales Familienrecht

Durch EU-Verordnungen (Rom III-VO) ist wie im Erbrecht auch im Scheidungsrecht die zentrale Anknüpfung für das anzuwendende Recht nicht länger die gemeinsame Staatsangehörigkeit der Eheleute sondern ihr gewöhnlicher Aufenthalt. Sollte also keine Rechtswahl vorliegen, so wird in der Regel nunmehr bei einer Scheidung in Deutschland deutsches Recht zur Anwendung kommen.

Ob dies von den Beteiligten Eheleuten tatsächlich gewünscht ist und welche Möglichkeiten es gibt, dies zu ändern oder abzuwenden, sollte immer erwogen werden.

Eine weitere wichtige Vorfrage ist, ob die Rom III-VO im jeweils vorliegenden Fall greift oder ob es sich nicht um Ausnahmen hiervon handelt und es somit doch zur Anwendung des gemeinsamen Heimatrechts kommt.

Griechisches Familien- und Erbrecht

Sind beide Eheleute griechische Staatsangehörige so richtete sich in der Vergangenheit ihre Scheidung, auch bei einem Scheidungsverfahren in Deutschland, nach ihrem gemeinsamen Heimatrecht. Dieses weist bspw. im Ehegattenunterhalt sowie im ehelichen Güterrecht eine Reihe von Besonderheiten auf, die für die jeweilige Rechtsposition erheblich sind.

Durch EU-Verordnungen (Rom III-VO) ist nunmehr auch für griechische Staatsbürger die zentrale Anknüpfung für das anzuwendende Recht im Scheidungsrecht nicht länger die gemeinsame Staatsangehörigkeit der Eheleute sondern ihr gewöhnlicher Aufenthalt. Sollte also keine Rechtswahl vorliegen, so wird bei einer Scheidung in Deutschland nunmehr deutsches Recht zur Anwendung kommen.

Ob dies von den Beteiligten Eheleuten tatsächlich gewünscht ist und welche Möglichkeiten es gibt, dies zu ändern oder abzuwenden, sollte immer zunächst erwogen werden.

Meine Kanzlei hat sich auf dem Gebiet des griechischen Familienrechts besondere Kenntnisse erwerben.
Eine fachanwaltliche Veröffentlichung von Rechtsanwältin Areti Georgiadou zu diesem Thema finden Sie in der Zeitschrift FamRBinternational, 3/2008 , Scheidungs- und Scheidungsfolgerecht: Länderbericht Griechenland.

Arbeitsrecht

Zu diesem Rechtsgebiet gehören die Fragen des Kündigungsschutzes und der Kündigungsschutzklagen, der Aufhebungsverträge, Fragen der Änderungen von Arbeitsbedingungen, der Urlaubsgewährung, der Zeugniserteilung und ihrer Bewertung sowie Fragen eventueller Diskriminierungen, des Mobbings und der Verantwortung des Arbeitsgebers für seine Arbeitnehmer in diesen Fällen.

Gewerbliches Mietrecht

Mieterhöhungen, Kündigungen, Schönheitsreparaturen, Kautionszahlungen Untervermietungen, Zulässigkeit von Tierhaltung etc. Das Mietrecht regelt für Mieter und Vermieter alle Fragen, die dieses Rechtsverhältnis betreffen.

Bei Mietverhältnissen über Gewerberäume gibt es eine Reihe von vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihre Investitionen in die Räume nachhaltig schützen. So können etwa Optionen auf Vertragsverlängerungen vereinbart werden, die Möglichkeit Ersatzmieter zu stellen oder die Möglichkeit bei Vertragsende Ersatz für die Investitionen zu erhalten.

Datenschutz

Ab dem 25. Mai 2018 gilt im Datenschutz für die gesamte EU die Europäische Datenschutzgrund-VO. Diese stärkt die Auskunfts- und Informationsrechte der Verbraucher gegenüber Unternehmen und verankert das sog. „Recht auf Vergessen“. Das Recht der Verbraucher also auf Löschung ihrer Daten, auch im Netz.

Publikationen

Scheidungs- und Scheidungsfolgerecht:

Länderbericht Griechenland, FamRBinternational, 3/2008

Kontakt

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